Landschaftsschutzgebiete

LSG-Grubetal zwischen Luetmarsen und Hoexter

Landschaftsschutzgebiet LSG-HX-00013 · 9,0 ha · Höxter

Schutzzweck

Nach § 21 LG werden Landschaftsschutzgebiete festgesetzt, soweit dies a) zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, b) wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes, c) wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist. Aufgrund der §§ 19 und 21 LG werden die unter denGliederungs-Nr. 2.2-1 bis 2.2-27 bezeichneten und in die Festsetzungskarte eingetragenen Flächen als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt. Das ca. 9 ha große Gebiet besteht aus verschiedenen Teilflächen, die entlang von Wegen, Straßen und Nachbargrundstücken abgegrenzt sind. Es handelt sich um die Restfläche der Bollerbachaue und des Grubebaches im Osten, die vom Gewerbegebiet und der Straße (L 755) hier noch freigeblieben sind. Desweiteren sind dem Gebiet untere Hanglagen des Bielenbergs zugeordnet worden, die aus dem Naturschutzgebiet "Bielenberg" im Planverfahren ausgegrenzt worden sind. Das gesamte Gebiet ist durch eine hohe Strukturvielfalt und durch die Einbeziehung der Bielenberghangzone durch unterschiedliche Grünlandausbildungen gekennzeichnet. Die grünlanderfüllten Auereste sind mit Streuobstbeständen, Hecken und einem galerieartigen Ufergehölz am Grubebach gegliedert. Einige Fischteiche mit technischen Einbauten stören Naturhaushalt und Landschaftsbild. Oberhalb der gebietsquerenden Bergstraße befinden sich neben Magergrünlandbereichen u.a. auch ehemalige Kleingartenanlagen als charakteristische Elemente dieser ortsnah gelegten Kulturlandschaft. Links auf externe Dokumente legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP1_Hoexter_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2006, Inkraft: 2006, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Wesertal mit Fürstenauer Bergland (2006-02-04) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis uebernommen (2024). Digitale Abgrenzung des LSG vom Kreis uebernommen. Ehemals Teilflaeche des LSG Altkreis Hoexter mit Amtsblatt vom 06.04.1965. LAGE Regierungsbezirk: Detmold

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-HX-00013

Karte

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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