LSG-Beverungen
Landschaftsschutzgebiet LSG-HX-00002 · 6065,8 ha · Beverungen, Borgentreich, Höxter
Schutzzweck
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt nach § 21 LG, insbesondere: - zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in den Überflutungsauen von Weser und Bever mit feuchten Talrandsenken, Flutrinnen, Flutmulden und auetypischem Kleinrelief, das auf engem Raum um einige Dezimeter zwischen Eintiefungen und Aufhöhungen schwankt, mit feuchten Grünlandbereichen und Obstgehölzen und mit landschaftsprägenden Hochstaudenfluren, Weidengehölzen und Spülsäumen entlang der Fluss bzw. Bachufer sowie in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima-, Boden- und Biotopschutzfunktionen, - zur Erhaltung und Entwicklung von Mittelgebirgstälern mit Grünland verschiedener Feuchtestufen, Gebüschen, Hecken und Obstgehölzen, wegebegleitenden Baumreihen, Wege- und Böschungsrainen, Ufergehölzen und Hochstaudenfluren mit besonderer Bedeutung für den Wasserhaushalt, die Klimaregulation, die Biotopvernetzung und das Landschaftsbild, - zur Erhaltung und Wiederherstellung der ausgedehnten, meist von Buchen beherrschten Wälder und Waldbestände mit ihren Waldrändern und Saumbereichen sowie von ökologisch besonders wertvoller Buchenwäldern auf Muschelkalk- und Buntsandsteinstandorten in exponierten Hanglagen mit Kerbtälern und auf Bergkuppen, - zur Erhaltung und Entwicklung morphologisch ausgeprägter naturnaher Muschelkalk-, Buntsandstein- und Löss-Hangzonen, die häufig durch Muldentäler untergliedert und aufgrund von Bodenart und Hangneigung gegen Bodenerosion empfindlich sind, - zur Erhaltung und Wiederherstellung ausgedehnter Grünlandzonen in Hanglage mit Grünlandausbildungen unterschiedlicher Feuchteund Nährstoffstufen (von frisch bis trocken, von fett bis mager) mit gut gegliederten Landschaftsbildern; die reich strukturiert werden von Streuobstbeständen, Hecken und Gebüschen sowie Einzelbäumen, Baumreihen, Baumgruppen und Feldgehölzen, teilweise auf Geländekanten stocken, von artenreichen Säumen und Rainen begleitet werden und wichtige "Trittstein"- und Vernetzungsfunktionen übernehmen, - zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt, - zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Landschaftselemente, - zur Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, die sich aus den gliedernden und belebenden Landschaftselementen und zum Teil vielfältig ausgestatteten, r…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-HX-00002
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?