Landschaftsschutzgebiete

LSG-Olsberg

Landschaftsschutzgebiet LSG-HSK-00708 · 7947,1 ha · Olsberg, Bestwig, Brilon

Schutzzweck

Die Festsetzung dient der nachhaltigen Sicherung der natürlichen Erholungseignung und der (biologisch-ökologischen) Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes gegenüber den vielfältigen Nutzungsansprüchen an Natur und Landschaft. Insbesondere dient die Festsetzung der: - Erhaltung der Eigenart und Schönheit eines repräsentativen Ausschnittes der Sauerland- Landschaft vom nordsauerländer Saumland bis zum zentralen Rothaargebirge mit dem Langenberg als der höchsten Erhebung Nordrhein-Westfalens, - Schaffung eines leistungsfähigen Umgebungsschutzes (ökologische Pufferzone) für die strenger geschützten Teile dieses Naturraums. Durch die Verbindung dieser LSG-Festsetzung mit dem Entwicklungziel 1.4 wird gleichzeitig auf den betroffenen Flächen die Umsetzung des ökologischen Netzes „NATURA 2000“ im Sinne der FFH- und der VS-RL gewährleistet. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Olsberg_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1984, Inkraft: 2004, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1984-12-04) Amtsblatt alt (1997-04-12) LP Olsberg (2004-04-15) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung im Juni 2014 vom HSK übernommen. LAGE Regierungsbezirk: Arnsberg

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-HSK-00708

Karte

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

Grundstücksbericht — 19 € (NRW, Niedersachsen, Brandenburg, Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt): ein datiertes PDF zu einem Flurstück — Gemarkung, Flur, Fläche, Bodenrichtwert 2026 und 2022, Immobilienrichtwerte, Bodenschätzung, Überschwemmungsgebiete, Natur- und Landschaftsschutz, Natura 2000. Bestellen Beispiel (PDF) · Plus mit Karte, Bodenrichtwert-Verlauf und Einordnung in der Gemeinde: 39 €. Zahlung erst nach Erhalt.