Landschaftsschutzgebiete

LSG-Arnsberg

Landschaftsschutzgebiet LSG-HSK-00702 · 5795,8 ha · Arnsberg

Schutzzweck

Erhaltung der Eigenart und Schönheit einer Landschaft, die durch hohe Waldanteile mit eingestreuten Freiflächen auf überwiegend bewegtem Relief gekennzeichnet ist; Sicherung (und – in Teilen – Wiederherstellung) der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts vor Eingriffen, die allein oder durch ihre Summierung die Vielfalt des Landschaftsbildes und die spezifischen ökologischen Funktionen der waldgeprägten Landschaft beeinträchtigen können; Ergänzung der strenger geschützten Teile dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Einwirkungen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten (Pufferzonenfunktion); Umsetzung des Entwicklungszieles 1.1 ; Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems „Natura 2000“, soweit dessen Anteile nicht den NSG zugeordnet wurden; Erhaltung von im Gebiet verstreut anzutreffenden kulturhistorischen Relikten. Die Freiflächen im LSG „Typ A“ eignen sich im Besonderen auch für die Anpflanzung von Energiehölzern und den Anbau anderer nachwachsender Rohstoffe. Das hier abgegrenzte LSG dient auch dem Schutz von kulturhistorischen Relikten und Zu-sammenhängen. So finden sich Nachweise mittelalterlichen und neuzeitlichen Bergbaus und Hohlwegereste als Zeugen alter Wegeverbindungen – soweit sie nicht durch spezifische Ein-zelfestsetzungen gesichert sind – in dieser LSG-Kategorie wieder. Schließlich bildet das Plangebiet – und damit auch das hier abgegrenzte LSG – einen Schwerpunkt des landschaftsbezogenen Erholungswesens in Nordrhein-Westfalen, Stich-worte „Ruhrtal-Radweg“, „Sauerland-Waldroute“, Wanderweg „Kurfürstlicher Thiergarten Arnsberg“ oder „Naturpark Arnsberger Wald“. Diese Raumfunktion basiert überwiegend auf der möglichst intakten – oder zumindest so empfundenen – Erscheinung des Raumes und seiner Teil-Landschaften, die im Stadtgebiet Arnsberg trotz des in manchen Gebietsaus-schnitten von Nadelholzmonokulturen und von Weihnachtsbaum- und Baumschulkulturen dominierten Landschaftsbildes – noch – nicht als monoton angesehen wird. Die besondere Bedeutung des Erholungswesens im Plangebiet erfordert so fast zwangsläufig den flächen-deckenden Schutzstatus wie eingangs beschrieben. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Arnsberg_Text_2021.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1998, Inkraft: 2021, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-HSK-00702

Karte

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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