LSG-Ortsrandlagen Altenhellefeld
Landschaftsschutzgebiet LSG-HSK-00581 · 58,7 ha · Sundern
Schutzzweck
Sicherung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft im Nahbereich der Ortslagen sowie in alten landwirtschaftlichen Vorranggebieten insbesondere durch deren Offenhaltung; Erhal-tung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts hinsichtlich seines Artenspektrums und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (hier: leistungsfähige Böden); Umsetzung der Entwick-lungsziele 1.1 und – primär – 1.5 zum Schutz des spezifischen Charakters und der Identität der landschaftlichen Teilräume; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergän-zung der strenger geschützten Teile dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten (Pufferzonenfunktion); Erhaltung der im gesamten Gebiet verstreut anzu-treffenden kulturhistorischen Relikte. Die Freiflächen im LSG „Typ B“ eignen sich im Besonderen auch für den Anbau von nachwachsenden Rohstof-fen mit jährlicher Um- / Abtriebszeit. Im Rahmen einer Einzelfallprüfung bleibt eine Ausnahme nach § 23 Abs. 1 LNatSchGbzw. ein Antrag auf Befreiung nach § 67 BNatSchG für den Anbau nachwachsender Rohstoffe mit mehrjährlichen Um- / Abtriebszeiten grundsätzlich möglich. Zusammen mit den Festsetzungen 2.3.2.12 und 2.3.2.41 wird der gesamte landwirtschaftliche Gunstraum im südlichen Bereich der Innersauerländer Senken als Offenlandbereich gesichert. Der hohe ackerbaulich genutzte Anteil an der Flächennut-zung ist in der geringen Reliefenergie, aber auch in den guten geologisch-pedologischen Voraussetzungen begründet. Die Festsetzung dient neben dem Schutz der freien Ortsrand-lage insbesondere dem Erhalt des für eine landwirtschaftliche Nutzung besonders begüns-tigten Landschaftsausschnittes. Auf der im südöstlichen Zipfel der Festsetzung südöstlich Altenhellefeld gekennzeichneten „Fläche mit Hinweisen im Text“ ist folgendes Gebot zusätzlich festgesetzt: - das Grünland ist zu erhalten und zu beweiden vorzugsweise nach den geltenden Bewirtschaftungsanleitungen „Weide“ des Kulturlandschaftspflegeprogrammes des HSK. Erläuterung: Die Festsetzung dient im Verbund mit weiteren entsprechenden Bestimmungen in diesem Land-schaftsteil dem Schutz der im Raum Linnepe/Hellefeld/Altenhellefeld vorhandenen lokalen Population einer Wür-gerart. Links auf externe Dokumente https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Sundern_Text_2019.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkra…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-HSK-00581
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