Landschaftsschutzgebiete

LSG-Hortsiepen mit Zufluss

Landschaftsschutzgebiet LSG-HSK-00575 · 25,3 ha · Sundern

Schutzzweck

Ergänzung der NSG-Festsetzungen der Talauen zu einem Grünlandbiotop-Verbundsystem, das Tieren und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten schafft und damit der Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts dient. Hierzu zählen v.a. in der Kategorie der Verbundstufe 1 die Festsetzungen: 2.3.3.29 und 2.3.3.55 (VB-A-4714-001) und 2.3.3.58 (VB-A-4714-002). Zum Aspekt “Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts” zählt auch, dass große Teile durch (Grund-) Wassernähe, oberflächliche Vernässung oder regelmäßige Überschwemmung selbst Rückzugsräume für Lebensgemeinschaf-ten sind, die in der Ackerflur keine Existenzgrundlage haben. Gleichzeitig wirken die offenen Talauen aufgrund ihrer überwiegenden Lage im waldreichen Plangebiet gliedernd und belebend im Bild der Landschaft und tragen damit zur Sicherung ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit bei. Ein weiterer Schutzzweck ist die Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter durch den Schutz fruchtbarer Talböden vor Erosion und durch die Sicherung der Grundwasserneubil-dung auf Flächen, die eine überdurchschnittliche potenzielle Bedeutung für die Trinkwasser-Gewinnung besitzen. Da der Pflanzenschutz- und Düngemittelaufwand auf Grünland im Verhältnis zum Ackerland in der Regel gerin-ger ist, stellt diese Nutzung einen Kompromiss zwischen der - hinsichtlich des Trinkwasserschutzes optimalen – Laubwaldnutzung und den sonstigen Erfordernissen der Talraumbehandlung (s. o.) dar. Weiterhin sollen (Extensiv-)Grünlandflächen erhalten werden, die hervorgehobene Bedeu-tung für den Biotop- und Artenschutz haben. Darüber hinaus gilt der Schutzzweck, der für das umgebende großräumige LSG unter der Ziffer 2.3.1 genannt ist. Im Rahmen einer Einzelfallprüfung bleibt eine Ausnahme nach § 23 Abs. 1 LNatSchG bzw. ein Antrag auf Befrei-ung nach § 67 BNatSchG für den Anbau nachwachsender Rohstoffe grundsätzlich möglich. Der westliche Teil der Festsetzung nördlich und südlich Weninghau-sen bildet den östlichen Abfluss einer Offenlandverbindung nach Recklinghausen, die sich auf der Schlade im Bereich der „Höhe“ mit ihrem westlichen Gegenstück (siehe Festsetzung 2.3.3.26) trifft und dadurch einen landschaftsgliedernden Freiraum in der bewaldeten Umge-bung bildet. Die weiteren Grünlandflächen in den Tallagen der Gewässer um Weninghausen sind z.T. extensiv genutzt, im Einflussbereich der Siepen oft feucht-nass und diese auf lan-gen Strecken von Gehölzstrukturen mit tlw. sogar auwaldähnlichem Charakter und Staudenstreifen gesäumt…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-HSK-00575

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