LSG-Medebacher Sueden: Talraeume und Hangflaeche um Berge und Dreislar
Landschaftsschutzgebiet LSG-HSK-00338 · 665,3 ha · Medebach, Hallenberg
Schutzzweck
Die Schutzausweisung sichert Wiesentäler aus (landschafts-)ökologischen Gründen und wegen ihrer Bedeutung als prägende Bestandteile der waldreichen Mittelgebirgs-landschaft. Aufgrund ihrer landschaftlichen Schönheit sind sie wertvoll für den Erho-lungsverkehr. Ihre naturnahe (Grünland-)Bewirtschaftung erhält ihren Wert als Refugi-albiotope mit hoher Vernetzungswirkung (Biotopvernetzung); unter diesem Aspekt wurden vereinzelt auch floristisch erhaltungsbedürftige Flächen außerhalb der unmit-telbaren Talräume einbezogen. Weiterhin umfasst diese Landschaftsschutzkategorie insbesondere Offenlandflächen (zumeist Grünlandflächen) mit herausragender Bedeutung für den Vogelschutz. Diese Flächen gehören zu den Kernräumen des europäischen Vogelschutzgebietes „Mede-bacher Bucht“. Sie beherbergen wichtige Brut- und Nahrungshabitate von Raubwürger, Neuntöter, Wachtel, Rebhuhn und Braunkehlchen, die zu den Charakterarten des Vo-gelschutzgebietes gehören. Darüber hinaus gilt der Schutzzweck, der für das umgebendende großräumige LSG unter der Ziffer 2.3.1 genannt ist. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Medebach_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1983, Inkraft: 2003, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1984-12-04) LP Medebach (2003-12-08) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung im März 2014 vom HSK übernommen. LAGE Regierungsbezirk: Arnsberg
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-HSK-00338
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