LSG-Randhoehen zwischen Sintfeld und Diemeltal
Landschaftsschutzgebiet LSG-HSK-00299 · 1165,3 ha · Marsberg
Schutzzweck
Erhaltung des Charakters und der naturräumlichen Ausstattung dieser „Übergangsland-schaft“ zwischen Rheinischem Schiefergebirge, Paderborner Hochfläche und Waldecker Tafel; Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und der Nutzungsfähigkeit der nicht erneuerbaren Naturgüter auch für spätere Generationen vor Eingriffen, die durch ihre Größe und Erheblichkeit dem Nachhaltigkeitsgrundsatz zuwider laufen und darüber hinaus die Bedeutung des Landschaftsbildes und die spezifischen ökologischen Freiraumfunktionen beeinträchtigen können; Ergänzung der strenger geschützten Teile dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Projekten, die den Wert dieser Naturschutzgebiete (auch: FFH-Gebiete) und geschützten Landschaftsbestandteile mindern könnten (Pufferzonenfunk-tion); Umsetzung der Entwicklungsziele 1.1 und 1.5. Die Freiflächen im LSG „Typ A“ eignen sich im Besonderen auch für die Anpflanzung von Energiehölzern und den Anbau anderer nachwachsender Rohstoffe. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Marsberg_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2004, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Marsberg (2008-05-20) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung im Juni 2014 vom HSK übernommen. LAGE Regierungsbezirk: Arnsberg
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-HSK-00299
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