Landschaftsschutzgebiete

LSG-Gruenland suedlich von Hesborn

Landschaftsschutzgebiet LSG-HSK-00228 · 28,3 ha · Hallenberg

Schutzzweck

Die Festsetzung dient der Sicherung und Erhaltung der im Plangebiet vorhandenen landschaftsprägenden und -belebenden Wiesentäler und besonderer Offenlandbereiche auf nassen, feuchten, mageren oder trockenen Standorten zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Nutzungsfähigkeit der nicht erneuerbaren Naturgüter gegenüber den vielfältigen Nutzungsansprüchen an Natur und Landschaft, insbesondere durch • Ergänzung der NSG-Festsetzungen der Talauen zu einem Offenlandbiotop- Verbundsystem, das Tieren und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten schafft; • Gliederung und Belebung des Landschaftsbildes durch die offenen Talauen, die zur Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft beitragen und ihre natürliche Erholungseignung verbessern; • Erhaltung von Offenlandflächen (zumeist Grünland) außerhalb der Talräume, deren Erhaltung dem Vorkommen geschützter Vogelarten sowie dem Schutz artenreicher Pflanzengesellschaften dient; • Schutz fruchtbarer Talböden vor Erosion und Sicherung der Grundwasserneubildung auf Flächen, die eine überdurchschnittliche potenzielle Bedeutung für die Trinkwassergewinnung besitzen; • Umsetzung des Entwicklungsziels 1.1; • Sicherung des ökologischen Netzes “Natura 2000" im Sinne der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie, sofern die Flächen nicht einer strengeren Schutzfestsetzung unterliegen. Die betroffenen Flächen sind als Ausfluss der Ausweisung des „Vogelschutzgebietes Medebacher Bucht“ in diese Kategorie aufgenommen worden, da die meisten Leitarten dieses Vogelschutzgebietes auf Grünland/Magergrünland angewiesen sind und deshalb eine Umwandlung von Grünland verhindert werden soll. Gleichzeitig dient die Abgrenzung als Gebietskulisse der Flächen, bei denen nach der „Medebacher Vereinbarung“ vor einem Pflegeumbruch eine entsprechenden Beratungspflicht vorgegeben ist. Darüber hinaus gilt der Schutzzweck, der für die angrenzenden Landschaftsschutzgebiete unter den Kapiteln 2.3.1 und 2.3.2 genannt ist. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hallenberg_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2004, Inkraft: 2004, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Hallenberg (2004-10-04) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung im Juni 2014 vom HSK übernommen. LAGE Regierungsbezirk: Arnsberg

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-HSK-00228

Karte

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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