Landschaftsschutzgebiet NRW

LSG-Hallenberger Huegelland

Landschaftsschutzgebiet LSG-HSK-00223 · 1039,3 ha · Hallenberg, Medebach

Schutzzweck

Die Festsetzung dient der Sicherung und Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, der natürlichen Erholungseignung und der Nutzungsfähigkeit der nicht erneuerbaren Naturgüter gegenüber den vielfältigen Nutzungsansprüchen an Natur und Landschaft, insbesondere durch • Erhaltung des gebietstypischen Landschaftscharakters, der aufgrund der naturräumlich relativ günstigen Ausgangsbedingungen traditionell durch die landwirtschaftliche Bodennutzung geprägt wird; • Ergänzung der strenger geschützten Teile dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Projekten, die den Wert der Naturschutzgebiete und Geschützten Landschaftsbestandteile mindern könnten (Pufferzonenfunktion); • Erhaltung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft im Nahbereich der Ortslagen von Hesborn, Hallenberg, Liesen und Braunshausen sowie in alten landwirtschaftlichen Vorranggebietern insbesondere durch deren Offenhaltung; Die durch Hecken, Gebüsch, Feldgehölze und Obstbaumbestände reich strukturierten Grünlandkomplexe im Nahbereich der Ortslagen prägen entscheidend deren Identität und tragen in ihrer Gesamtheit wesentlich zur Vielfalt, Eigenart und Schönheit und damit zur Erholungseignung der Landschaft im gesamten Plangebiet bei. • Umsetzung der Entwicklungsziele 1.1, 1.7 und 1.8; • Sicherung des ökologischen Netzes “Natura 2000" im Sinne der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie, sofern die Flächen nicht einer strengeren Schutzfestsetzung unterliegen. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Hallenberg_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2004, Inkraft: 2004, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Hallenberg (2004-10-04) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung im Juni 2014 vom HSK übernommen. LAGE Regierungsbezirk: Arnsberg

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-HSK-00223

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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