Landschaftsschutzgebiete

LSG-Offenlandbereiche um Friedrichstal

Landschaftsschutzgebiet LSG-HSK-00169 · 16,1 ha · Eslohe

Schutzzweck

Sicherung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft im Nahbereich der Ortslagen sowie in alten landwirtschaftlichen Vorranggebieten insbesondere durch deren Offenhaltung; Erhal-tung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts hinsichtlich seines Artenspektrums und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (hier: leistungsfähige Böden); Umsetzung der Entwick-lungsziele 1.1 und – primär – 1.5 zum Schutz des spezifischen Charakters und der Identität der landschaftlichen Teilräume; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung der strenger geschützten Teile dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte min-dern könnten (Pufferzonenfunktion); Erhaltung der im gesamten Gebiet verstreut anzutref-fenden kulturhistorischen Relikte. Die Freiflächen im LSG „Typ B“ eignen sich im Besonderen auch für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen mit jährlicher Um- / Abtriebszeit. Im Rahmen einer Einzelfallprüfung bleibt eine Ausnahme /Befreiung nach § 69 LG für den Anbau nachwachsender Rohstoffe mit mehrjährlichen Um- / Abtriebszeiten grundsätzlich möglich. Die Offenlandbereiche am West- und Osthang des Büemker Bachtals im Bereich des Wohnplatzes Friedrichstal werden überwiegend als Grünland genutzt; nur eine größere Ackerfläche ist enthalten. Neben der Sicherung der freizuhaltenden Randlage der Siedlungsfläche liegt der große Wert der Festsetzungsflächen in ihrer Lage als Verbin-dungsfläche zwischen den Festsetzungen 2.1.8 und 2.1.9. und als deren Nachbarfläche in ihrer Pufferfunktion. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Eslohe_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Eslohe (2008-05-20) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung im März 2014 vom HSK übernommen. LAGE Regierungsbezirk: Arnsberg

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-HSK-00169

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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