Landschaftsschutzgebiet NRW

LSG-Hallerkamp

Landschaftsschutzgebiet LSG-HSK-00127 · 22,7 ha · Brilon

Schutzzweck

Erhaltung, Ergänzung und Optimierung eines Grünlandbiotop-Verbundsystems in den Tal-auen und den Magergrünland-Gesellschaften, das durch etliche in diesem Plan festgesetzte NSG vorgezeichnet ist, Tieren und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten schafft und damit der Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts dient; Sicherung der gliedernden und belebenden Wirkung offener Grünland-Lebensräume im Landschaftsbild des nördlichen, waldreicheren Plangebiets-Teiles; Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Na-turgüter durch den Schutz fruchtbarer Talböden vor Erosion; Schutz von Feucht- und Mager-grünlandstandorten, die zumindest eine potenzielle Bedeutung für den Biotop- und Arten-schutz haben, aber aktuell nicht als NSG festzusetzen waren; Umsetzung der Entwicklungs-ziele 1.1, 1.4 und tlw. 1.5 zur Erhaltung und Verbesserung des landschaftsökologischen und -ästhetischen Wertes der einbezogenen Freiflächen; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung von strenger geschützten Teilen dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten (Pufferzonenfunktion). Das Gebiet grenzt unmittelbar an die Nord- und Westseite des NSG 2.1.41 „Halle“ und si-chert flachgründige Grünlandlebensräume auf Kalk, die sich in rel. flächengroßer Ausdeh-nung weiter nordöstlich ziehen. Es bildet mit seinen Feldgehölzanteilen die größte Unterbre-chung der rel. ausgeräumten Feldflur, die unter 2.3.2.13 näher beschrieben ist. Vor allem im unmittelbaren Umfeld des NSG treten rel. stark verbuschte Brachestadien mit hohem Dorn-strauchanteil auf, die zumindest als potenzielle Brutreviere gefährdeter Vogelarten (Würger) anzusehen sind. Dieser Bereich ist – wie auch Teile des NSG – offenbar von historischem Bergbau beeinflusst; allerdings weist er auch etliche Ablagerungen und ähnliche landwirt-schaftliche „Nebennutzungen“ auf, die seiner landschaftlichen Bedeutung widersprechen. Wie im Entwicklungsziel 1.6 dargestellt, könnte die nördliche Kuppe des LSG langfristig der nordöstliche Endpunkt eines größeren Magergrünland-Biotopverbundsystems sein, das im Westen am Östenberg beginnt, das Umfeld von Wülfte einschließt und dann über dieses Gebiet in Richtung Mühlental (westlich Nehden) vermittelt. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Briloner Hochflaeche_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend V…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-HSK-00127

Karte

In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?

Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

Grundstücksbericht NRW — 19 €: ein datiertes PDF zu einem Flurstück — Gemarkung, Flur, Fläche, Bodenrichtwert 2026 und 2022, Immobilienrichtwerte, Bodenschätzung, Überschwemmungsgebiete, Natur- und Landschaftsschutz, Natura 2000. Bestellen Beispiel (PDF)