Landschaftsschutzgebiet NRW

LSG-Vosskuhle

Landschaftsschutzgebiet LSG-HSK-00120 · 52,8 ha · Brilon

Schutzzweck

Erhaltung, Ergänzung und Optimierung eines Grünlandbiotop-Verbundsystems in den Tal-auen und den Magergrünland-Gesellschaften, das durch etliche in diesem Plan festgesetzte NSG vorgezeichnet ist, Tieren und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten schafft und damit der Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts dient; Sicherung der gliedernden und belebenden Wirkung offener Grünland-Lebensräume im Landschaftsbild des nördlichen, waldreicheren Plangebiets-Teiles; Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Na-turgüter durch den Schutz fruchtbarer Talböden vor Erosion; Schutz von Feucht- und Mager-grünlandstandorten, die zumindest eine potenzielle Bedeutung für den Biotop- und Arten-schutz haben, aber aktuell nicht als NSG festzusetzen waren; Umsetzung der Entwicklungs-ziele 1.1, 1.4 und tlw. 1.5 zur Erhaltung und Verbesserung des landschaftsökologischen und -ästhetischen Wertes der einbezogenen Freiflächen; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung von strenger geschützten Teilen dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten (Pufferzonenfunktion). Das Gebiet erfasst einen ausgedehnten Grünlandkomplex, der dem nördlichen und nord-westlichen Waldrand des Poppenberges vorgelagert ist. Er enthält eine für das Plangebiet (und darüber hinaus) typische Verzahnung von Feucht- und Magergrünlandbereichen und verbindet außerdem mit seinem Nordteil die artenreichen Grünlandgesellschaften am Ost-rand des NSG 2.1.26 mit denen des NSG 2.1.27 („Burhagen“ und „Burhagener Weg“). Im Westen geht das LSG in die überwiegend feuchten Wiesen und Weiden des Hilbringse-Tales über (s. 2.1.13). Hier wird mit dem südlichen „Ast“ eine durch Hecken und Gebüsche ange-reicherte Magerweide erfasst, die die Arten- und Biotopschutzaspekte des NSG ergänzt. Zwischen den Kalkkuppen von Derkerstein und Burhagener Weg hat sich ein kleines Quell-siepen in die oberkarbonischen Kulmtonschiefer des Poppenberg-Nordhanges eingeschnit-ten, das im Grenzbereich zum Massenkalk die Ausbildung kleiner Feuchtbrachen und Quell-fluren begünstigt. Im Osten – auf dem Unterhang des Poppenberg-Skigebietes – ist eine Magerweide ausgebildet, die ebenso unter den gesetzlichen Biotopschutz des § 62 LG fällt. Daneben enthält auch dieses Gebiet etliche landschaftsgliedernde und –belebende Gehölz-strukturen, so dass ihm im Nahbereich der Briloner Wohnsiedlungsschwerpunkte und im Übergang zu d…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-HSK-00120

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