Landschaftsschutzgebiet NRW

LSG-Suedfeld

Landschaftsschutzgebiet LSG-HSK-00116 · 131,1 ha · Brilon

Schutzzweck

Sicherung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft im Nahbereich der Ortslagen sowie in alten landwirtschaftlichen Vorranggebieten insbesondere durch deren Offenhaltung; Erhal-tung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts hinsichtlich seines Artenspektrums und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (hier: leistungsfähige Böden); Umsetzung der Entwick-lungsziele 1.1 und – primär – 1.5 zum Schutz des spezifischen Charakters und der Identität der landschaftlichen Teilräume; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung der strenger geschützten Teile dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte min-dern könnten (Pufferzonenfunktion); Erhaltung der im gesamten Gebiet verstreut anzutref-fenden kulturhistorischen Relikte. Die Freiflächen im LSG „Typ B“ eignen sich im Besonderen auch für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen mit jährlicher Um- / Abtriebszeit. Im Rahmen einer Einzelfallprüfung bleibt eine Ausnahme /Befreiung nach § 69 LG für den Anbau nachwachsender Rohstoffe mit mehrjährlichen Um- / Abtriebszeiten grundsätzlich möglich. Das LSG umfasst ein kompaktes Landwirtschaftsgewann südlich des Aabach-Quelllaufs im Kern des „Südfelds“. Hier wurde – ähnlich wie im LSG 2.3.2.01 nördlich des Aabachs – ein deutlicher Teil der Hofstellen angesiedelt, als im Rahmen einer großen Flurbereinigung in den 1950er / -60er Jahren über die Aussiedlung von 40 landwirtschaftlichen Betrieben aus der Briloner Kernstadt eine urbane Entwicklung Brilons ermöglicht wurde (auch das ist ein Teil der landeskundlich interessanten, wenngleich jüngeren Entwicklungsgeschichte des Briloner Kalkplateaus). Zwar hat sich die Zahl der aktiven Betriebe mit den steigenden An-sprüchen an die Größe wirtschaftlicher Einheiten seither verringert, dennoch bildet das Süd-feld einen Kernraum des landwirtschaftlich geprägten Kalkplateaus. Das Gebiet wird durch einen „Kranz“ aus wertvollen Grünlandstandorten umschlossen. Dazu zählt im Norden der Aabach-Quelllauf mit dem Zufluss der Hilbringse am Ostrand; im Süden und Westen handelt es sich überwiegend um flachgründige Kalkstandorte am Nordrand des Eisenbergs, den Wilmecketalzug und den südexponierten Unterhang der Warenbergkuppe. Während diese Grünlandgebiete (s. LSG 2.3.3.09, -19 und -22) reichlich durch naturnahe Feldgehölze gegliedert sind, dominieren im hier erfassten LSG planvolle Anpflanzungen um die Hofstellen und entlang der Wirtschaftswege. In…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-HSK-00116

Karte

In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?

Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

Grundstücksbericht NRW — 19 €: ein datiertes PDF zu einem Flurstück — Gemarkung, Flur, Fläche, Bodenrichtwert 2026 und 2022, Immobilienrichtwerte, Bodenschätzung, Überschwemmungsgebiete, Natur- und Landschaftsschutz, Natura 2000. Bestellen Beispiel (PDF)