LSG-Oestenberg / Riestental
Landschaftsschutzgebiet LSG-HSK-00107 · 60,5 ha · Brilon
Schutzzweck
Sicherung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft im Nahbereich der Ortslagen sowie in alten landwirtschaftlichen Vorranggebieten insbesondere durch deren Offenhaltung; Erhal-tung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts hinsichtlich seines Artenspektrums und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (hier: leistungsfähige Böden); Umsetzung der Entwick-lungsziele 1.1 und – primär – 1.5 zum Schutz des spezifischen Charakters und der Identität der landschaftlichen Teilräume; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung der strenger geschützten Teile dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte min-dern könnten (Pufferzonenfunktion); Erhaltung der im gesamten Gebiet verstreut anzutref-fenden kulturhistorischen Relikte. Die Freiflächen im LSG „Typ B“ eignen sich im Besonderen auch für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen mit jährlicher Um- / Abtriebszeit. Im Rahmen einer Einzelfallprüfung bleibt eine Ausnahme /Befreiung nach § 69 LG für den Anbau nachwachsender Rohstoffe mit mehrjährlichen Um- / Abtriebszeiten grundsätzlich möglich. Die Hügelkette der Innersauerländer Senken, die sich zwischen der Briloner Hochebene und dem Almer Quellgrund erstreckt (s. auch EZ 1.1), weist rund um die Sonder und die benach-barte Riestental-Kuppe rel. hohe Offenland-Anteile auf, die allerdings im Westen schon weit-gehend von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen abgelöst wurden. Das hier abge-grenzte LSG soll diese raumgreifende Landschaftsveränderung auf landschaftlich relevanten Teilflächen im Osten unterbinden. Südlich des „Riestental“ ergänzt die Festsetzung das ge-schützte Goldbach-Talsystem (s. NSG 2.1.05) um angrenzende Freiflächen, die gleichzeitig für das Landschaftserlebnis und die Blickverbindungen aus dem Bereich „Sonder“ Richtung Osten wichtig sind. Nördlich der Kuppe, zu der auch ein alter Kreuzweg führt, wurde hier eine langgestreckte Grünlandexklave erfasst, die den hangparallel verlaufenden und (auch aufgrund eines nahegelegenen Wanderparkplatzes des Naturparks „Arnsberger Wald) rel. intensiv genutzten Wirtschafts- und Wanderweg begleitet, besonnt und aufwertet. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Briloner Hochflaeche_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP …
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-HSK-00107
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