Landschaftsschutzgebiet NRW

LSG-Steinrutsch

Landschaftsschutzgebiet LSG-HSK-00103 · 5,4 ha · Brilon

Schutzzweck

Erhaltung, Ergänzung und Optimierung eines Grünlandbiotop-Verbundsystems in den Tal-auen und den Magergrünland-Gesellschaften, das durch etliche in diesem Plan festgesetzte NSG vorgezeichnet ist, Tieren und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten schafft und damit der Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts dient; Sicherung der gliedernden und belebenden Wirkung offener Grünland-Lebensräume im Landschaftsbild des nördlichen, waldreicheren Plangebiets-Teiles; Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Na-turgüter durch den Schutz fruchtbarer Talböden vor Erosion; Schutz von Feucht- und Mager-grünlandstandorten, die zumindest eine potenzielle Bedeutung für den Biotop- und Arten-schutz haben, aber aktuell nicht als NSG festzusetzen waren; Umsetzung der Entwicklungs-ziele 1.1, 1.4 und tlw. 1.5 zur Erhaltung und Verbesserung des landschaftsökologischen und -ästhetischen Wertes der einbezogenen Freiflächen; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung von strenger geschützten Teilen dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten (Pufferzonenfunktion). Die Nordspitze des Wald-NSG „Tinne / Nehder Kopf“ mündet in ein Gebiet mit drei stillgeleg-ten Steinbrüchen, um die herum bereits eine Wiederbewaldung stattgefunden hat (s. 2.1.22). Dieses Biotopmosaik wird im Osten und Süden durch mageres Grünland ergänzt, das sich die Kalkkuppe „Auf’m Hagen“ hinaufzieht und im Nordosten eine Verbindung zu den wege-begleitenden Saumstrukturen und Feldgehölzen beim LB 2.4.10 herstellt. Sein Relief ist – insbesondere in Waldrandnähe und sicherlich durch die ehemalige Abgrabungstätigkeit be-dingt – stark bewegt, was eine intensive Nutzung erschwert und zusammen mit den basen-reichen Untergrundverhälnissen den Artenreichtum der Krautschicht begünstigt. Darüber hinaus ist das Gebiet durch etliche Feldgehölze und Einzelbäume gegliedert und bildet damit im Landschaftsbild einen harmonischen Übergang vom Wald in das angrenzende Offenland. Mit der Einbeziehung in ein LSG „Typ C“ soll auch eine Aufnahme der Fläche in den Ver-tragsnaturschutz ermöglicht werden, damit das ökologische Potenzial dieses flachgründigen, basenreichen Standortes sich noch besser entfalten kann. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Briloner Hochflaeche_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrenssta…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-HSK-00103

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