Landschaftsschutzgebiet NRW

LSG-Offenland um Nehden

Landschaftsschutzgebiet LSG-HSK-00091 · 215,2 ha · Brilon

Schutzzweck

Sicherung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft im Nahbereich der Ortslagen sowie in alten landwirtschaftlichen Vorranggebieten insbesondere durch deren Offenhaltung; Erhal-tung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts hinsichtlich seines Artenspektrums und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (hier: leistungsfähige Böden); Umsetzung der Entwick-lungsziele 1.1 und – primär – 1.5 zum Schutz des spezifischen Charakters und der Identität der landschaftlichen Teilräume; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung der strenger geschützten Teile dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte min-dern könnten (Pufferzonenfunktion); Erhaltung der im gesamten Gebiet verstreut anzutref-fenden kulturhistorischen Relikte. Die Freiflächen im LSG „Typ B“ eignen sich im Besonderen auch für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen mit jährlicher Um- / Abtriebszeit. Im Rahmen einer Einzelfallprüfung bleibt eine Ausnahme /Befreiung nach § 69 LG für den Anbau nachwachsender Rohstoffe mit mehrjährlichen Um- / Abtriebszeiten grundsätzlich möglich. Mit dieser Festsetzung wird ein großflächig landwirtschaftlich geprägter „Kernbereich“ des Briloner Kalkplateaus in seinem Offenlandcharakter gesichert, in dessen Zentrum Nehden als typische landwirtschaftlich induzierte Siedlungsgründung liegt (wie fast alle Orte auf der Hochebene mit dem ursprünglichen Ortskern noch auf Schiefer, der dann in Randlage in den devonischen Massenkalk übergeht). Nördlich des hier abgegrenzten LSG fällt die Hochebe-ne über die bewaldeten Steilhänge von Buttenberg und Buchenberg Richtung Mühlental und Moosspring ab (s. NSG 2.1.22); nach Süden setzt sie sich mit ihrem typischen weitläufigen Charakter Richtung Thülen fort. Im Osten geht die hier erfasste Ortsrandlage in das eiszeit-lich ausgeformte Immental über, dessen oberer Teil bereits im angrenzenden Landschafts-plan Hoppecketal mit einer entsprechenden Festsetzung versehen wurde. Hier führt auch ein kleiner Einschub aus Ton- und Sandsteinen dazu, dass sich ein kurzes Fließgewässer ent-wickeln konnte, bevor es in einem verschütteten Schwalgloch nordöstlich von Nehden wieder versickert (s. LSG 2.3.3.03). Für das Gebiet gilt die allgemeine Objektbeschreibung unter 2.3.2 geradezu beispielhaft, soweit sie auf die identitätsstiftende Rolle des Offenlandes um die landwirtschaftlich gepräg-ten kleineren Ortslagen der Briloner Hochfläche eingeht. Links auf…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-HSK-00091

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