Landschaftsschutzgebiete

LSG-Offenlandkomplex um Wasserfall

Landschaftsschutzgebiet LSG-HSK-00085 · 59,7 ha · Bestwig

Schutzzweck

Sicherung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft im Nahbereich der Ortslagen sowie in alten landwirtschaftlichen Vorranggebieten insbesondere durch deren Offenhaltung; Erhal-tung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts hinsichtlich seines Artenspektrums und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (hier: leistungsfähige Böden); Umsetzung der Entwick-lungsziele 1.1 und – primär – 1.5 zum Schutz des spezifischen Charakters und der Identität der landschaftlichen Teilräume; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung der strenger geschützten Teile dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte min-dern könnten (Pufferzonenfunktion); Erhaltung der im gesamten Gebiet verstreut anzutref-fenden kulturhistorischen Relikte. Um die Höhensiedlung Wasserfall dehnt sich ein großflächiger Grünlandkomplex, der auf die immer noch rel. große Bedeutung der Landwirtschaft im Ort hinweist. Sie wird durch ver-schiedene Erholungseinrichtungen im Umfeld ergänzt, zu denen u. a. auch ein Wintersport-gebiet in diesem LSG gehört. Der nordwestliche Ausläufer des Gebietes erfasst eine impo-sante Talmulde, die von oberhalb verlaufenden Wirtschafts- und Wanderwegen aus hervor-ragende Aussichtsmöglichkeiten in das Ramsbecker Bergland ermöglicht. Die Freiflächen tragen damit nicht nur zur landwirtschaftlichen Identität des Ortes bei, sondern sind gleichzei-tig mit eine Grundlage des hier kumulierenden Fremdenverkehrswesens von Bestwig. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Bestwig_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bestwig (2008-05-20) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung im März vom HSK übernommen. LAGE Regierungsbezirk: Arnsberg

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-HSK-00085

Karte

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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