Landschaftsschutzgebiete

LSG-Talsystem des Schlebornbachs

Landschaftsschutzgebiet LSG-HSK-00080 · 17,8 ha · Bestwig

Schutzzweck

Entwicklung, Erhaltung und Ergänzung eines Grünlandbiotop-Verbundsystems in den Talau-en, das Tieren und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten schafft und damit der Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts dient; Sicherung der gliedernden und belebenden Wirkung offener Grünland-Lebensräume im Landschaftsbild des waldrei-chen Plangebietes; Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter durch den Schutz frucht-barer Talböden vor Erosion; Schutz von Feucht- und Magergrünlandstandorten, die zumin-dest eine potenzielle Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz haben; Umsetzung der Entwicklungsziele 1.1, 1.4 und tlw. 1.5 zur Erhaltung und Verbesserung des landschaftsöko-logischen und -ästhetischen Wertes der einbezogenen Freiflächen; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung von strenger geschützten Teilen dieses Natur-raums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert die-ser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten (Pufferzonenfunktion). m Rahmen einer Einzelfallprüfung bleibt eine Ausnahme /Befreiung nach § 69 LG für den Anbau nachwachsen-der Rohstoffe grundsätzlich möglich. Am „Roh“ nördlich von Nuttlar münden die Talzüge von Düsterem Siepen, Eidmecke und Rocken in das Schlebornbachtal. Ihre Quell- und Oberläufe liegen weitgehend in den steile-ren Waldbereichen, während hier am Zusammenfluss landwirtschaftlich genutzte Talsohlen ausgebildet sind. Soweit diese nicht aufgrund höherer ökologischer Qualitäten den NSG 2.1.11 bzw. 2.1.12 zugeordnet wurden, fallen sie zur Erhaltung ihrer Gliederungsfunktion in der umgebenden Waldlandschaft unter das hier abgegrenzte LSG. Mit verschiedenen klei-nen touristischen Anlaufpunkten vor allem im Düsteren Siepen und dem Park- und Grillplatz am Roh kommt diesem Bereich eine erhöhte Bedeutung für den Naherholungsbetrieb zu. Talabwärts ist die landschaftsästhetische und Biotopverbundfunktion des Schlebornbachtal-zuges durch verschiedene Eingriffe der Vergangenheit beeinträchtigt; so dass dieses LSG nur noch die erhaltenswürdigen landwirtschaftlich geprägten Auenbereiche in diesem Talzug abdeckt (dies auch unter dem Aspekt, dass die LSG „Typ C“ als – zweitrangige - Gebietsku-lisse für Verträge nach dem Kulturlandschaftspflegeprogramm des HSK gelten). Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Bestwig_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig …

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-HSK-00080

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