Landschaftsschutzgebiete

LSG-Magergruenland an Ruhr und Valme

Landschaftsschutzgebiet LSG-HSK-00077 · 5,2 ha · Bestwig

Schutzzweck

Entwicklung, Erhaltung und Ergänzung eines Grünlandbiotop-Verbundsystems in den Talau-en, das Tieren und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten schafft und damit der Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts dient; Sicherung der gliedernden und belebenden Wirkung offener Grünland-Lebensräume im Landschaftsbild des waldrei-chen Plangebietes; Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter durch den Schutz frucht-barer Talböden vor Erosion; Schutz von Feucht- und Magergrünlandstandorten, die zumin-dest eine potenzielle Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz haben; Umsetzung der Entwicklungsziele 1.1, 1.4 und tlw. 1.5 zur Erhaltung und Verbesserung des landschaftsöko-logischen und -ästhetischen Wertes der einbezogenen Freiflächen; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung von strenger geschützten Teilen dieses Natur-raums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert die-ser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten (Pufferzonenfunktion). m Rahmen einer Einzelfallprüfung bleibt eine Ausnahme /Befreiung nach § 69 LG für den Anbau nachwachsen-der Rohstoffe grundsätzlich möglich. Mit dieser Festsetzung werden vier rel. kleine Magergrünlandflächen erfasst, die zwar nicht in räumlichem Zusammenhang stehen, aber praktisch als einzige im Plangebiet in diese Grünlandkategorie einzustufen sind und weitestgehend dem gesetzlichen Biotopschutz nach § 62 LG unterliegen. Die Einstufung als LSG „Typ C“ soll z. B. ermöglichen, diese Flächen in eine Extensivnutzung nach dem Kulturlandschaftspflegeprogramm (KLP) des Hochsauer-landkreises einzubeziehen. So kann ihre Habitatbedeutung für seltenere Pflanzenarten und tlw. für bestimmte Tiergruppen (insbes. Vögel und wärmeliebende Insekten) gefestigt und gesteigert werden. Die Teilfläche zwischen Alfert und Föckinghausen enthält ein arten- und heckenreiches Ma-gergrünland, das aufgrund seiner hohen Dornstrauchanteile insbesondere avifaunistisch schutzwürdig ist. Gleichzeitig soll hier die landschaftlich reizvolle Verbindung mit den nördlich und westlich angrenzenden Gehölzstrukturen des LB 2.4.8 hervorgehoben werden. Bei der Fläche nördlich Nuttlar handelt es sich um eine nur rd. 0,5 ha große, südexponierte und ge-büschreiche Magerweide mit einer gesellschaftstypischen Zusammensetzung der Kraut-schicht, die augenscheinlich eher durch Unternutzung als durch zu hohe Nutzungsintensität gefährdet ist. Gleiches gilt auch für die Teilfläche südlich Heringhause…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-HSK-00077

Karte

In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?

Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

Grundstücksbericht NRW und Niedersachsen — 19 €: ein datiertes PDF zu einem Flurstück — Gemarkung, Flur, Fläche, Bodenrichtwert 2026 und 2022, Immobilienrichtwerte, Bodenschätzung, Überschwemmungsgebiete, Natur- und Landschaftsschutz, Natura 2000. Bestellen Beispiel (PDF)