LSG-Halden zwischen Ratheim und Hueckelhoven
Landschaftsschutzgebiet LSG-HS-00031 · 130,3 ha · Hückelhoven
Schutzzweck
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG insbesondere: - zur Förderung und Entwicklung von Sonder- und Extremstandorten als Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten wie insbesondere Reptilien, Heuschrecken und Schmetterlinge, - zur Entwicklung und Erhaltung der Lebensräume gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Uhu und Graureiher, - zur Erhaltung und Entwicklung der Feuchtstandorte und Tümpel als Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, - zur Entwicklung eines Biotopverbundes und zur Vernetzung der Haldenflächen nördlich von Hückelhoven, - zur Entwicklung von Bereichen für die ruhige, natur- und landschaftsbezogene Erholung, - zur Entwicklung und Förderung einer landschaftsverträglichen Erholungsnutzung, insbesondere in den Bereichen mit einer Darstellung des entsprechenden Entwicklungszieles. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_III_8_Baaler_Riedelland_West_2016.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_III_8_Baaler_Riedelland_Ost_2016.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Baaler Riedellland und obere Rurniederung _Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1986, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1986-05-05) Amtsblatt alt (2006-09-26) LP Baaler Riedelland und obere Rurniederung (2016-05-14) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. August 2016). LAGE Regierungsbezirk: Köln
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-HS-00031
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