LSG-Adolfosee
Landschaftsschutzgebiet LSG-HS-00026 · 51,9 ha · Hückelhoven
Schutzzweck
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG insbesondere: - zur Erhaltung und Entwicklung als Bereich für die wassergebundene Freizeit- und Erholungsnutzung, - zur Erhaltung des Abgrabungsgewässers als Lebensraum für wassergebundene Tier- und Pflanzenarten sowie als Nahrungs- und Winterrastplatz für Wasservögel, - zur Optimierung des Gewässers als Lebensraum für wassergebundene Tier- und Pflanzenarten durch eine naturnahe Gewässergestaltung, - zur Verminderung von Störungen durch Erholungs- und Freizeitnutzungen, die insbesondere für wassergebundene Tierarten wirksam sind, - zur Erhaltung und Optimierung des Gewässers als Element eines überregional bedeutsamen Biotopverbundsystems der Ruraue, - zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässerqualität, insbesondere durch Vermeidung der Eutrophierung, - zur Herstellung, Erhaltung und Optimierung der lebensraumtypischen Biotopelemente und Lebensräume wie insbesondere Flachwasserzonen, feuchtegeprägte, offene Ruderalbereiche, offene Abbruchwände und standortgerechte Gehölzbestände. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_III_8_Baaler_Riedelland_West_2016.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_III_8_Baaler_Riedelland_Ost_2016.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Baaler Riedellland und obere Rurniederung _Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1986, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1986-05-05) Amtsblatt alt (2006-09-26) LP Baaler Riedelland und obere Rurniederung (2016-05-14) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. August 2016). LAGE Regierungsbezirk: Köln
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-HS-00026
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