LSG-Saeffelbachtal
Landschaftsschutzgebiet LSG-HS-00013 · 357,7 ha · Selfkant, Gangelt
Schutzzweck
Schutzzweck für die Gebiete mit den Ziffern 2.2-1 bis 9 gemäß § 21 Buchst. a, b und c LG. Der Schutz ist nach Maßgabe der Entwicklungsziele für die Landschaft und insbesondere auf der Grundlage der bioökologischen Bewertung nach landschaftspflegerischen und gestalterischen Kriterien sowie mittels Merkmalen für die Erholungsnutzung festgesetzt. Die einzelnen Schutzgebiete sind in der Grundlagenkarte II a und/oder II b bzw. in dem dazugehörigen Erläuterungsbericht näher charakterisiert. Schutzzweck gemäß § 21 LG: a) Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter b) Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes c) besondere Bedeutung für die Erholung Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_II_5_Selfkant_Ost_3Aenderung_1993.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_II_5_Selfkant_Text_3Aenderung_1993.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_II_5_Selfkant_West_3Aenderung_1993.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1989, Inkraft: 1989, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Selfkant (1989-03-13) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis Heinsberg übernommen (März 2012). LAGE Regierungsbezirk: Köln
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-HS-00013
Karte
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