LSG-Halle-Steinhagen
Landschaftsschutzgebiet LSG-GT-00005 · 4932,2 ha · Halle, Steinhagen
Schutzzweck
Schutzzweck ist die Erhaltung oder Wiederherstellung - der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, - der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes, - der besonderen Bedeutung für die Erholung oder - die Sicherung und Entwicklung naturnaher Uferbereiche an Abgrabungsgewässern. Die Festsetzung eines Landschaftsschutzgebietes gemäß § 21 LG ist zur Durchsetzung der o. a. Schutzgründe insbesondere erforderlich, um bestehende Gehölzstrukturen zu sichern und der weiteren Zersiedelung durch nicht landwirtschaftliche Wohnbebauung und gewerbliche Bauvorhaben entgegen-zuwirken sowie zur Sicherung und Entwicklung na-turnaher Uferbereiche an Abgrabungsgewässern. Die Schutzgründe werden wie folgt konkretisiert: Das Nutzungsmosaik aus Acker, Grünland, Hecken, Feldgehölzen und kleineren Waldflächen begründet den Schutzgrund "Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts". Die typische Ausprägung bedingt den Schutzgrund "Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes". Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Halle-Steinhagen_Text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Halle-Steinhagen_Karte.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1975, Inkraft: 2004, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1975-03-15) Amtsblatt alt (1994-11-25) LP Halle-Steinhagen (2004-06-15) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis übernommen (Dig. Oktober 2010) LAGE Regierungsbezirk: Detmold
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-GT-00005
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