Landschaftsschutzgebiet NRW

LSG-Gütersloher Bachläufe

Landschaftsschutzgebiet LSG-GT-00004 · 641,0 ha · Gütersloh, Steinhagen, Verl

Schutzzweck

Gemäß § 26 BNatSchG ist die Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes erforderlich zur Erhaltung und Wiederherstellung der landschaftsprägenden Gütersloher Bachläufe und der bachbegleitenden Gehölzstrukturen. Sie dient insbesondere zur Erhaltung ihrer Lebensraum- und Retentionsfunktion sowie des Feuchtgrünlandes und des Dauergrünlandes im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet, vor allem auf den häufig stark oder sehr stark überstauten Flächen Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Guetersloh_Bachlaeufe_2021.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2021, Inkraft: 2021, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Gütersloh (2021-04-07) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: LP Gütersloh, rechtskräftig seit 07.04.2021 LAGE Regierungsbezirk: Detmold

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-GT-00004

Karte

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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