LSG-Wipperfuerth "L 2.2-3"
Landschaftsschutzgebiet LSG-GM-00016 · 28,3 ha · Wipperfürth, Hückeswagen
Schutzzweck
Die Schutzausweisung erfolgt gemäß § 26 Abs. 1 BNatSchG zur Erhaltung sowie zur Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in Uferbereichen von großen Stillgewässern mit Verlandungszonen, Wasser-, Röhricht- und Sumpfpflanzengesellschaften sowie uferbegleitender Gehölz- und Krautvegetation. Nach § 26 Abs. 2 BNatSchG und nach Maßgabe näherer Bestimmungen im Landschaftsplan sind im Landschaftsschutzgebiet L 2.2-3 alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen können. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp wipperfuerth_text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp wipperfuerth_karte west.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp wipperfuerth_karte ost.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2013, Inkraft: 2013, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Wipperfürth (2013-05-06) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Oberbergischen Kreis übernommen ( Stand 10.2025). LAGE Regierungsbezirk: Köln
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-GM-00016
Karte
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