LSG-Zone 2
Landschaftsschutzgebiet LSG-GM-00014 · 112,5 ha · Waldbröl, Morsbach, Reichshof
Schutzzweck
Die Schutzausweisung für das Gebiet mit der Ziffer 2.2-2 erfolgt gemäß § 21 LG- NW : -zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in Bachtälern, Siefen und Feuchtbereichen, insbesondere aufgrund der hier vorhandenen Strukturen naturnaher Lebensräume von Fließgewässern mit bachbegleitenden Gehölzen -zur Erhaltung der ökologisch wertvollen Dauergrünlandflächen und Feuchtbrachen -zur Erhaltung der historischen Kulturlandschaft und seiner ökologischen Bedeutung sowohl als Ausgleichsfunktion für die Verdichtungs- und Agrarbereiche als auch seiner klimatischen Biotopvernetzungsfunktion. Nach § 34 Abs. 2 LG und nach Maßgabe näherer Bestimmungen im Landschaftsplan sind im Landschaftsschutzgebiet L 2.2-2 alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen können. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp waldbroel-morsbach_text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp waldbroel-morsbach_karte.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp waldbroel-morsbach_text_2.aenderung.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1996, Inkraft: 1996, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Waldbroel-Morsbach (1996-04-15) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Oberbergischen Kreis übernommen ( Stand 10.2025). LAGE Regierungsbezirk: Köln
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-GM-00014
Karte
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