Landschaftsschutzgebiete

LSG-Lindlar-Engelskirchen

Landschaftsschutzgebiet LSG-GM-00013 · 268,3 ha · Lindlar, Engelskirchen

Schutzzweck

Die Schutzausweisung erfolgt gemäß § 21 LG-NW zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in Bachtälern, Siefen und Feuchtbereichen, insbesondere aufgrund der hier vorhandenen Strukturen naturnaher Lebensräume von Fließgewässern mit bachbegleitenden Gehölzen, Seggenriedern und Hochstaudenfluren, der ökologisch wertvollen Dauergrünlandflächen und Feuchtbrachen der historischen Kulturlandschaft und seiner ökologischen Bedeutung sowohl als Ausgleichsfunktion für die Verdichtungs- und Agrarbereiche als auch seiner klimatischen und Biotopvernetzungsfunktion. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/_lp lindlar-engelskirchen_text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/_lp lindlar-engelskirchen_text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1998, Inkraft: 1998, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Lindlar-Engelskirchen (1998-10-17) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Oberbergischen Kreis übernommen ( Stand 10.2025). LAGE Regierungsbezirk: Köln

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-GM-00013

Karte

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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