Landschaftsschutzgebiete

LSG-Hueckeswagen

Landschaftsschutzgebiet LSG-GM-00011 · 3373,1 ha · Hückeswagen

Schutzzweck

Die Schutzausweisung erfolgt gemäß § 21 LG-NW zur Erhaltung sowie zur Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes. Das Gebiet ist schutzwürdig, insbesondere aufgrund der kleinstrukturierten Nutzungsvielfalt von historischen, extensiven bis intensiven Nutzungsformen und wegen der Biotopstrukturen mit vielfältigen Saumbiotopen und hohem Entwicklungspotential innerhalb der bergischen Kulturlandschaft. Besonders die für das Mittelgebirge typischen vielfältigen, dynamischen Oberflächenformen u. a. wie: Kuppen, langgestreckten Bergrücken und -kämme, Hochebenen mit flachen Ursprungsmulden, Flach- bis Steilhängen, Hangkanten, Siefen und tief eingeschnittenen Tälern sind landschaftsprägend und damit erhaltenswert. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/_lp hueckeswagen_text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp hueckeswagen_karte.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2006, Inkraft: 2006, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Hückeswagen (2006-03-09) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Oberbergischen Kreis übernommen ( Stand 10.2025). LAGE Regierungsbezirk: Köln

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-GM-00011

Karte

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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