Landschaftsschutzgebiete

LSG-Lindlar-Engelskirchen

Landschaftsschutzgebiet LSG-GM-00009 · 7122,8 ha · Lindlar, Engelskirchen, Kürten

Schutzzweck

Die Schutzausweisung erfolgt gemäß § 21 LG-NW zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes. Das Gebiet ist schutzwürdig, insbesondere aufgrund der durch die kleinstrukturierte Nutzungsvielfalt von historischen, extensiv bis intensiven Nutzungsformen von Biotopstrukturen mit vielfältigen Saumbiotopen und hohem Biotoppotential der Oberbergischen Kulturlandschaft, sowie der für das Mittelgebirge typischen vielfältigen, dynamischen Obeflächenformen u. a. wie: Kuppen, langgestreckten Bergrücken und -kämme, Hochebenen mit flachen Ursprungsmulden, Flach- bis Steilhängen, Hangkanten, Siefen und tief eingeschnittenen Tälern. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/_lp lindlar-engelskirchen_text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp lindlar-engelskirchen_karte.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1998, Inkraft: 1998, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Lindlar-Engelskirchen (1998-10-17) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Oberbergischen Kreis übernommen ( Stand 10.2025). LAGE Regierungsbezirk: Köln

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-GM-00009

Karte

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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