Landschaftsschutzgebiete

LSG Bewaldete Nebensiefen zum Scherfbach

Landschaftsschutzgebiet LSG-GL-00113 · 61,4 ha · Odenthal

Schutzzweck

Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung strukturierender Landschaftselemente und der Biotopvielfalt in einem durch Forst- und Landwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum, insbesondere auch zur Erhaltung eines Siefen-Systems der Bergischen Hochflächen mit naturnahen Bachabschnitten, Sumpfwaldresten und naturnahen Hangwaldresten mit besonderer Bedeutung als Vernetzungsbiotop der Scherfbach-Biotopachse – ferner zur Erhaltung des Lebensraums für gebietsspezifische Pflanzen und Tiere. Die geschützten Flächen sind vor allem Refugial- und Ausbreitungsgebiete für Arten der charakteristischen Quellbachfauna sowie für Arten strukturreicher Waldhabitate innerhalb der Scherfbach-Dhünn-Verbundachse. Schutzzwecke Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt: • wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung in Natur und Landschaft sowie als ländlicher Erlebnisraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 BNatSchG), • wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG), • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tierarten, insbesondere zur Erhaltung eines Siefen-Systems der Bergischen Hochflächen mit naturnahen Bachabschnitten, Sumpfwaldresten und naturnahen Hangwaldresten mit besonderer Bedeutung als Vernetzungsbiotop der Scherfbach-Biotopachse (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG), • zur Erhaltung und Entwicklung der typischen und vielgestaltigen vornehmlich forstwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG), • zur Erhaltung und Entwicklung von strukturierenden Landschaftselementen und der Biotopvielfalt (Ufergehölz, Buchen- und Eichenwald, starkes Baumholz, Totholz, Gebüsche, Strauchgruppen, naturnahe Bäche, Quellbereiche) in einem durch Siedlungsräume sowie Land- und Forstwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 BNatSchG), • zur Erhaltung und Sicherung von Biotopverbundflächen mit besonderer Bedeutung als Verbindungsflächen sowie mit wertvollen Verbindungselementen (§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 Ziff. 3 und 4 BNatSchG), • zur Erhaltung und zum Schutz der gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 42 LNatSchG NRW geschützten Biotope: Auenwald, naturnaher Quellbereich, naturnahe Fließgewässerabschnitte (§ 26 Abs. 1…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-GL-00113

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

Grundstücksbericht — 19 € (NRW, Niedersachsen, Brandenburg, Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt): ein datiertes PDF zu einem Flurstück — Gemarkung, Flur, Fläche, Bodenrichtwert 2026 und 2022, Immobilienrichtwerte, Bodenschätzung, Überschwemmungsgebiete, Natur- und Landschaftsschutz, Natura 2000. Bestellen Beispiel (PDF) · Plus mit Karte, Bodenrichtwert-Verlauf und Einordnung in der Gemeinde: 39 €. Zahlung erst nach Erhalt.