Landschaftsschutzgebiete

LSG Oberes und mittleres Linnefetal mit Seitentälern sowie Hangwaldflaechen

Landschaftsschutzgebiet LSG-GL-00096 · 99,8 ha · Wermelskirchen

Schutzzweck

Die Schutzgebietsausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines Bachtalsystems mit z. T. naturnaher Talsohle mit Feucht-, Nassgrünland und -brachen sowie den laubholzbestockten Talhängen mit gebietstypischen Buchen-, Eichen- und Birkenmischwäldern und z. T. naturnahen Quellen und Quellbächen als wertvolle Lebensräume für gebietstypische Pflanzen und Tiere, zur Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen, alten, für die Bergische Hochfläche typischen Eichen-Buchenmischwaldes an einem stark geneigten Talhang als Lebensraum für gebietsspezifische Tiere und Pflanzen und als Vernetzungs- und Ergänzungsbiotop zwischen angrenzenden Bachtälern und der Feldflur sowie zum Schutz eines naturnahen Baches. Schutzzwecke Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt: • wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung in Natur und Landschaft sowie als ländlicher Erlebnisraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 u. 3 BNatSchG), • wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG), • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tierarten (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG), • zur Erhaltung und Entwicklung der typischen und vielgestaltigen land- und forstwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG), • zur Erhaltung und Entwicklung von strukturierenden Landschaftselementen und der Biotopvielfalt (Einzelbäume, Hecken, Feldgehölz, Obstwiesen, Gehölzgruppen, Altholz, Totholz, Quellen, Kleingewässer) in einem durch Siedlungsräume sowie Land- und Forstwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 u. 2 BNatSchG), • zur Erhaltung und Sicherung einer Biotopverbundfläche mit herausragender Bedeutung als Verbindungsfläche sowie mit Verbindungselementen (§ 21 Abs. 1 u. Abs. 3 Ziff. 3 u. 4 BNatSchG), • zur Erhaltung und zum Schutz der gemäß § 30 BNatSchG i.V. mit § 62 LG NRW geschützten Biotope: seggen- und binsenreiche Nasswiesen, naturnahe Quellbereiche, naturnahe Fließgewässerabschnitte (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG). Links auf externe Dokumente https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_text.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_fk.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_ek.pdf https://legaldocs.naturschut…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-GL-00096

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