Landschaftsschutzgebiet NRW

LSG Waelder oestlich von Voiswinkel

Landschaftsschutzgebiet LSG-GL-00095 · 33,7 ha · Odenthal

Schutzzweck

Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung strukturierender Landschaftselemente und der Biotopvielfalt in einem durch Forstwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum, insbesondere auch zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher, großflächiger Laubwaldgebiete und Quellsiefen der Bergischen Hochflächen mit besonderer Bedeutung als Vernetzungsbiotop im Umfeld der Scherfbach-Verbundachse. Die Quellsiefen sind vor allem Refugial- und Ausbreitungsgebiete für Arten der charakteristischen Quellbachfauna sowie für Arten der strukturreichen Kulturlandschaft innerhalb der Scherfbach-Dhünn-Verbundachse. Das Gebiet beinhaltet einen ökologisch relevanten Totholzanteil. ________________________________________ Schutzzwecke Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt: • wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung in Natur und Landschaft sowie als ländlicher Erlebnisraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 BNatSchG), • wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG), • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tierarten, insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher, großflächiger Laubwaldgebiete und Quellsiefen der Bergischen Hochflächen mit besonderer Bedeutung als Vernetzungsbiotop im Umfeld der Scherfbach-Verbundachse (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG), • zur Erhaltung und Entwicklung der typischen und vielgestaltigen, vornehmlich forstwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG), • zur Erhaltung und Entwicklung von strukturierenden Landschaftselementen und der Biotopvielfalt (Quellbereiche, Siefen, Totholz, Altholz, Auenwald) in einem durch Forstwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 BNatSchG), • zur Erhaltung und Sicherung einer Biotopverbundfläche mit besonderer Bedeutung als Verbindungsfläche (§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 Ziff. 3 und 4 BNatSchG), • zur Erhaltung und zum Schutz des gemäß § 30 BNatSchG i.V. mit § 42 LNatSchG NRW geschützten Biotops: Quellbereich, naturnahe Fließgewässerbereiche, Auenwald (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG). Links auf externe Dokumente https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_text.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_fk.pdf https://legaldocs.natur…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-GL-00095

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