Landschaftsschutzgebiete

LSG Ellinghausener Bachtalsystem

Landschaftsschutzgebiet LSG-GL-00088 · 116,6 ha · Wermelskirchen

Schutzzweck

Die Schutzgebietsausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung eines überwiegend bewaldeten Bachtales der Bergischen Hochfläche, der Feuchtgrünlandreste als Lebensraum für gebietstypische Tier- und Pflanzenarten sowie als wertvolles Vernetzungsbiotop zwischen Siedlungsrandbereichen und dem Sengbachtal, zur Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Laubwälder an den Talhängen, sowie zur Erhaltung einer landschaftsprägenden und das Landschaftsbild bereichernden gewachsenen Gehölzstruktur inmitten eines dicht besiedelten Bereiches der Bergischen Hochfläche, als wertvoller Lebensraum für gebietstypische Tier- und Pflanzenarten und als Rückzugs- und Vernetzungsbiotop. Schutzzwecke Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt: • wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung in Natur und Landschaft sowie als ländlicher Erlebnisraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 u. 3 BNatSchG), • wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG), • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tierarten (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG), • zur Erhaltung und Entwicklung der typischen und vielgestaltigen land- und forstwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG), • zur Erhaltung und Entwicklung von strukturierenden Landschaftselementen und der Biotopvielfalt (Einzelbäume, Gehölzgruppen, Altholz) in einem durch Siedlungsräume sowie Land- und Forstwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 u. 2 BNatSchG), • zur Erhaltung und Sicherung einer Biotopverbundfläche mit besonderer Bedeutung als Verbindungsfläche (§ 21 Abs. 1 u. Abs. 3 Ziff. 3 u. 4 BNatSchG), • zur Erhaltung und zum Schutz der gemäß § 30 BNatSchG i.V. mit § 62 LG NRW geschützten Biotope: seggen- und binsenreiche Nasswiesen, naturnaher Quellbereich, naturnahe Fließgewässerbereiche (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG). Links auf externe Dokumente https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_text.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_fk.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_ek.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_ak.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LS…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-GL-00088

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