Landschaftsschutzgebiete

LSG Seitentaeler, Nebentaeler und Tal der Kleinen Dhuenn mit Eichen-Buchenhochwald, Eichen-Buchenwald sowie der Heiligenbornsiefen

Landschaftsschutzgebiet LSG-GL-00053 · 210,5 ha · Wermelskirchen, Hückeswagen

Schutzzweck

Die Schutzgebietsausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung von naturraumtypischen Bachtalsystemen der Bergischen Hochfläche mit naturnahen Bachabschnitten und Quellbereichen, wertvollen Feuchtbiotopen und naturnahen Stillgewässern als Lebens- und Rückzugsraum einer gebietstypischen Flora und Fauna sowie zur Erhaltung naturnaher Laubwälder und Streuobstweiden als vielfältige bzw. naturnahe Lebensräume. Schutzzwecke Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt: • wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung in Natur und Landschaft sowie als ländlicher Erlebnisraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 u. 3 BNatSchG) • wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG) • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tierarten (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG) • zur Erhaltung und Entwicklung der typischen und vielgestaltigen land- und forstwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG) • zur Erhaltung und Entwicklung von strukturierenden Landschaftselementen und der Biotopvielfalt (Einzelbäume, Altholz, Totholz, Gehölzgruppen, Hecken, Auwaldreste, alte Obstbäume, Streuobstbestände, Uferhochstauden, Nasswiesen, Quellen) in einem durch Siedlungsräume sowie Land- und Forstwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 u. 2 BNatSchG) • zur Erhaltung und Sicherung von Biotopverbundflächen mit besonderer Bedeutung als Verbindungsflächen sowie mit wertvollen Verbindungselementen (§ 21 Abs. 1 u. Abs. 3 Ziff. 3 u. 4 BNatSchG) • zur Erhaltung und zum Schutz der gemäß § 30 BNatSchG i.V. mit § 62 LG NRW geschützten Biotope: Auwald, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, naturnahes stehendes Binnengewässer, naturnaher Quellbereich, naturnahe Fließgewässerabschnitte (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG) Links auf externe Dokumente https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_text.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_fk.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_ek.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_ak.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 201…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-GL-00053

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