Landschaftsschutzgebiete

LSG Seitentaeler des Eifgenbaches mit Laubwaeldern an den Haengen

Landschaftsschutzgebiet LSG-GL-00052 · 692,4 ha · Wermelskirchen

Schutzzweck

Die Schutzgebietsausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung • von landschaftsbildprägenden sowie strukturreichen Gehölz- und Waldbeständen, • von Wiesen und Weiden in Hanglagen, • von Obstbaumbeständen und naturnah ausgeprägten Siefentälchen, • sowie aufgrund des hohen Erholungswertes. Das Gebiet besitzt eine herausragende Bedeutung als Biotopverbundraum, insbesondere zur Erhaltung wichtiger Verbindungsflächen und Verbindungselemente zum angrenzenden FFH-Gebiet DE 4809-301 "Eifgenbachtal" südwestlich ab Finkenholl. ________________________________________ Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt: • wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung in Natur und Landschaft sowie als ländlicher Erlebnisraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 BNatSchG) • wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG) • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tierarten (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG) • zur Erhaltung und Entwicklung der typischen und vielgestaltigen land- und forstwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG) • zur Erhaltung und Entwicklung von strukturierenden Landschaftselementen und der Biotopvielfalt (Einzelbäume, Baumreihen, Uferhochstauden, Nassgrünland, Gehölzgruppen, Streuobstwiesen, Altholz, Totholz, Quellen) in einem durch Siedlungsräume sowie Land- und Forstwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 BNatSchG) • zur Erhaltung und Sicherung einiger Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung als Verbindungsflächen sowie mit Verbindungselementen (§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 Ziff. 3 und 4 BNatSchG) • zur Erhaltung und zum Schutz der gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 62 LG NRW geschützten Biotope: Auwälder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, naturnahe Quellbereiche, naturnahe Fließgewässerbereiche (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG) Links auf externe Dokumente https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_text.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_fk.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_ek.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpw_ak.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskrae…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-GL-00052

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