LSG Waelder und Siefen am Eichenberg
Landschaftsschutzgebiet LSG-GL-00043 · 179,2 ha · Odenthal
Schutzzweck
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung strukturierender Landschaftselemente und der Biotopvielfalt in einem durch Forst- und Landwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum, insbesondere auch zur Erhaltung der in vorwiegender Hanglage gelegenen Laubmischwälder und der unverbauten Siefen und Bachläufe als naturnahe Kontaktlebensräume zur Dhünn-Verbundachse – ferner zur Erhaltung und Entwicklung des Lebensraums für gebietsspezifische Pflanzen und Tiere. Insgesamt stellt das Gebiet einen naturnahen Kontakt- und Übergangsraum zum Dhünntal dar. Schutzzwecke Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt: • wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung in Natur und Landschaft sowie als ländlicher Erlebnisraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 BNatSchG), • wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG), • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tierarten, insbesondere zur Erhaltung der in vorwiegender Hanglage des Dhünntales gelegenen Laubmischwälder und der unverbauten Siefen und Bachläufe als naturnahe Kontaktlebensräume zur Dhünn-Verbundachse (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG), • zur Erhaltung und Entwicklung der typischen und vielgestaltigen land- und forstwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG), • zur Erhaltung und Entwicklung von strukturierenden Landschaftselementen und der Biotopvielfalt (Feuchtgrünland, Obstbäume, Obstwiese, Altholz, Auenwaldreste, naturnahe Bäche, Quellbereiche, Quellsiefen) in einem durch Siedlungsräume sowie Land- und Forstwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 BNatSchG), • zur Erhaltung und Sicherung einiger Biotopverbundflächen mit besonderer Bedeutung als Verbindungsfläche sowie mit Verbindungselementen (§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 Ziff. 3 und 4 BNatSchG), • zur Erhaltung und zum Schutz der gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 42 LNatSchG NRW geschützten Biotope: Auenwälder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, naturnahe Fließgewässerbereiche, Quellbereiche, Nass- und Feuchtgrünland (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG). Links auf externe Dokumente https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_text.pdf https://legaldocs.naturschutzinforma…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-GL-00043
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