Landschaftsschutzgebiet NRW

LSG Suedliches Leimbachtal und Masssiefen

Landschaftsschutzgebiet LSG-GL-00040 · 34,5 ha · Odenthal, Leverkusen

Schutzzweck

Die Schutzgebietsausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung strukturierender Landschaftselemente und der Biotopvielfalt, insbesondere zur Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Fließgewässer und Quellsiefen mit besonderer Bedeutung als Refugial- und Vernetzungsbiotop innerhalb eines intensiv landwirtschaftlich genutzten Teilbereichs im Landschaftsraum der „Burscheider Lössterrasse“ in Odenthal. Schutzzwecke Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt: • wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung in Natur und Landschaft sowie als ländlicher Erlebnisraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 BNatSchG), • wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG), • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen besonderer wildlebender Tierarten (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG), • zur Erhaltung und Entwicklung der typischen und vielgestaltigen land- und forstwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG), • zur Erhaltung und Entwicklung von strukturierenden Landschaftselementen und der Biotopvielfalt in einem durch Siedlungsräume sowie Land- und Forstwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum, insbesondere zur Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Fließgewässer und Quellsiefen mit besonderer Bedeutung als Refugial- und Vernetzungsbiotop innerhalb eines intensiv landwirtschaftlich genutzten Teilbereichs der Burscheider Lössterrasse (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 BNatSchG), • zur Erhaltung und Sicherung einiger Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung als Verbindungsfläche sowie mit Verbindungselementen (§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 Ziff. 3 und 4 BNatSchG), • zur Erhaltung und zum Schutz der gemäß § 30 BNatSchG i.V. mit § 42 LNatSchG NRW geschützten Biotope: Quellbereiche, naturnahe Fließgewässer (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG). Links auf externe Dokumente https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_text.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_fk.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_ek.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_ak.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Ink…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-GL-00040

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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