Landschaftsschutzgebiete

LSG Bachsystem noerdlich von Grimberg

Landschaftsschutzgebiet LSG-GL-00035 · 29,1 ha · Odenthal

Schutzzweck

Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung und Entwicklung strukturierender Landschaftselemente und der Biotopvielfalt in einem durch Siedlungsräume sowie Forstwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum, insbesondere auch zur Erhaltung alter Buchenmischwälder und der moosreichen Schlaggesellschaften. Ferner dient sie der Erhaltung eines gebietstypischen Lebensraums für Tiere und Pflanzen sowie als Vernetzungsbiotop zwischen der Hochfläche und dem Dhünntal. Schutzzwecke Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt: • wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung in Natur und Landschaft sowie als ländlicher Erlebnisraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 BNatSchG), • wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG), • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tierarten (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG), • zur Erhaltung und Entwicklung der typischen und vielgestaltigen forstwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft (§ 26 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG), • zur Erhaltung und Entwicklung von strukturierenden Landschaftselementen und der Biotopvielfalt (alte Buchenmischwälder, moosreiche Schlaggesellschaften) in einem durch Siedlungsräume sowie Forstwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 BNatSchG), • zur Erhaltung und Sicherung von Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung als Verbindungsflächen sowie zur Ergänzung und als Puffer für das angrenzende Naturschutzgebiet (§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 Ziff. 3 und 4 BNatSchG), • zur Erhaltung und zum Schutz der gemäß § 30 BNatSchG i.V. mit § 42 LNatSchG NRW geschützten, direkt an das Landschaftsschutzgebiet angrenzenden Biotope: naturnahe Quellbereiche, naturnahe Fließgewässerbereiche (§ 26 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG). Links auf externe Dokumente https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_text.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_fk.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_ek.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lpo_ak.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Odenthal (2016-06-01) Digitalis…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-GL-00035

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