Landschaftsschutzgebiete

LSG Bornheimer und Hamberger Bachtal mit Nebenbaechen

Landschaftsschutzgebiet LSG-GL-00011 · 96,8 ha · Burscheid

Schutzzweck

Das Gebiet wird zur Erhaltung eines Biotopkomplexes mit hoher Struktur- und Biotopvielfalt in einem Bachtal des Bergischen Landes geschützt – insbesondere zur Erhaltung und Strukturverbesserung der Auwaldabschnitte, zur Vermeidung einer nicht standortgemäßen Aufforstung der Brachflächen, zur Wiederherstellung standortgerechter Waldflächen, zur Erhaltung und Extensivierung der Grünlandflächen (insbesondere der Gehölz-/Grünlandübergänge) sowie zur Erhaltung alter Obstweiden als landschaftsraumtypischer und faunistisch bedeutsamer Biotoptyp. Darüber hinaus kommt dem Gebiet eine herausragende Bedeutung für den Biotopverbund zu. Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt: • wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft (§ 26 Abs. 1, Ziff. 2 BNatSchG) • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tierarten (§ 26 Abs. 1, Ziff. 1 BNatSchG) • Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der typischen und vielgestaltigen land- und forstwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft (§ 26 Abs. 1; Ziff. 2 BNatSchG) • Erhaltung und Entwicklung von strukturierenden Landschaftselementen und der Biotopvielfalt (Einzelbäume, Gehölzgruppen, Streuobstbestände, naturnaher Bachlauf, Auwaldreste, Feuchtbrachen, Totholz) in einem durch Siedlungsräume sowie intensivere Land- und Forstwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum (§ 26 Abs. 1, Ziff. 1 und 2 BNatSchG) • Erhaltung und Sicherung einer Biotopverbundfläche mit herausragender Bedeutung als Verbindungsfläche sowie mit Verbindungselementen (§ 21 Abs. 1 u. Abs. 3 Ziff. 3 und 4 BNatSchG) • Erhaltung und Schutz der gemäß § 30 BNatSchG i.V. mit § 62 LG NRW geschützten Biotope: seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Auwälder, Röhrichte, naturnahe Fließgewässerbereiche sowie Bruch- und Sumpfwälder (§ 26 Abs. 1; Ziff. 1 BNatSchG) Links auf externe Dokumente https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp1_bu_le_ek.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp1_bu_le_fk.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp1_bu_le_text.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp1_bu_le_ak.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP re…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-GL-00011

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