LSG Muhrbachtal und Siefen oestlich Thielenmuehle sowie Talraum und Haenge des Imelsbaches
Landschaftsschutzgebiet LSG-GL-00009 · 112,5 ha · Burscheid
Schutzzweck
Das Muhrbachtal wird zur Erhaltung eines besonders strukturreichen Bachtales in naturraumtypischer Ausstattung mit Feucht- und Magergrünland geschützt. Das Gebiet am Imelsbach wird ferner zur Erhaltung des naturraumtypischen Bachtales mit hoher Biotopdiversität, zur Erhaltung der verschieden strukturierten Grünlandbereiche inkl. potentieller Amphibienlaichplätze, zur Erhaltung von kleinen Obstweidenresten sowie zur Erhaltung des vielfältigen Biotopmosaiks eines Bachtales mit bodenständigen Gehölzen und Frisch-/Feuchtgrünland – insbesondere zur Erhaltung des Erlengaleriewaldes und Uferröhrichts als gut ausgeprägte und seltene Biotope im westlichen Bergischen Land – geschützt. Die Gebiete dienen ferner der Erholung und haben eine besondere Bedeutung als Biotopverbundraum, insbesondere zur Erhaltung wichtiger Verbindungsflächen und Verbindungselemente. Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt: • wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft (§ 26 Abs. 1, Ziff. 2 BNatSchG) • wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung in Natur und Landschaft sowie als ländlicher Erlebnisraum (§ 26 Abs. 1; Ziff. 2 u. 3 BNatSchG) • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tierarten (§ 26 Abs. 1, Ziff. 1 BNatSchG) • Erhaltung und Entwicklung der typischen und vielgestaltigen land- und forstwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft (§ 26 Abs. 1; Ziff. 2 BNatSchG) • Erhaltung und Entwicklung von strukturierenden Landschaftselementen und der Biotopvielfalt (Einzelbäume, Baumreihen, Gehölzgruppen, Streuobstbestände, Magerweiden, Gebüsche, Feldgehölze, Feuchtbrachen, stehende Gewässer, Röhrichtreste) in einem durch Land- und Forstwirtschaft vorgeprägten Landschaftsraum (§ 26 Abs. 1, Ziff. 1 u. 2 BNatSchG) • Erhaltung und Sicherung von Biotopverbundflächen mit besonderer Bedeutung als Verbindungsflächen sowie mit Verbindungselementen (§ 21 Abs. 1 u. Abs. 3 Ziff. 3; 4 BNatSchG) • Erhaltung und Schutz der gemäß § 30 BNatSchG i.V. mit § 62 LG NRW geschützten Biotope: seggen- und binsenreiche Nasswiesen (§ 26 Abs. 1; Ziff. 1 BNatSchG) Links auf externe Dokumente https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp1_bu_le_ek.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp1_bu_le_fk.pdf https://legaldoc…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-GL-00009
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