Landschaftsschutzgebiete

LSG-Hohenstein

Landschaftsschutzgebiet LSG-EN-00036 · 133,1 ha · Witten

Schutzzweck

Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 21 Buchstaben a, b und c LG NW insbesondere - zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter insbesondere wegen der Schutz- und Erholungsfunktionen der Waldungen und der Bedeutung der Feuchtgebiete als Lebensraum für Amphibien und Vögel und - zur Erhaltung der Landschaftsstruktur wegen der Vielfalt und Schönheit der Waldungen und des Bachtales und deren besondere Bedeutung für die Naherholung. Links auf externe Dokumente https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_en_uebersichtskarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_en_wwh_text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1984, Inkraft: 1984, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Witten-Wetter-Herdecke (1984-11-25) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen ( Jan.2026) LAGE Regierungsbezirk: Arnsberg

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-EN-00036

Karte

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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