Landschaftsschutzgebiete

LSG-Felderbachtal - Paasbachtal - Deilbachtal

Landschaftsschutzgebiet LSG-EN-00029 · 117,5 ha · Hattingen, Sprockhövel, Velbert

Schutzzweck

Die Festsetzung der Landschaftsschutzgebiete erfolgt gemäß § 21 Buchstaben a), b) und c) LG, insbesondere 1. zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Von besonderer Bedeutung, insbesondere für den Arten- und Biotopschutz sind hier: - die reich strukturierten Landschaftsräume mit dem kleinräumigen Wechsel von Grünlandnutzung, Brachland, Hecken, Flurgehölzen, Wald und Gewässern. Flurgehölze und Gehölzstreifen entsprechen in ihrer Zusammensetzung vielfach der natürlichen Vegetation, - die zahlreichen Quellstandorte in vielseitiger Ausprägung, - die teilweise noch naturnah verlaufenden Bäche mit begleitenden Gehölzsäumen, - die teilweise extensiv genutzten Grünlandflächen sowohl auf feuchten als auch auf trockenen Standorten mit ihren jeweils typischen Gras-, Kraut- und Hochstaudenfluren, - Tümpel und Nassbrachen im Bereich der Bachtäler mit hoher floristischer und faunistischer Artenvielfalt, - die vielen, noch extensiv genutzten Obstwiesen mit altem Gehölzbestand, - die reich strukturierte Vegetation im Bereich von Aufschlüssen, - die naturnahen Buchenwälder mit teilweise Altholzbeständen. Durch die Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete soll die wichtige Pufferfunktion zwischen den ökologisch hochwertigen Kernzonen (NSG- und LB- Ausweisung) und den intensiv genutzten bzw. besiedelten Bereichen sichergestellt bzw. wiederhergestellt werden. Flurgehölze und Waldflächen besitzen Immissions- und Klimaschutzfunktionen, auf Steilhängen auch Bodenschutzfunktionen (vgl. Waldfunktionskarte NW). 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der reich strukturierten, kleinräumig gegliederten Kulturlandschaft mit den Wäldern mit Altholzbeständen. 3. wegen ihrer besonderer Bedeutung für die Erholung. Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 21 Buchstaben a), b) und c) LG, insbesondere 1. zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Von besonderer Bedeutung sind hier: - die ausgedehnten, als Grünland genutzten Talauen, die zusammen mit den Gehölzbeständen am Bach eine hohe Vernetzungsfunktion haben, - die naturnah mäandrierenden Bäche, - die naturnahen, ökologisch bedeutenden Ufergehölzsäume mit teilweise Altholzbeständen, - die nassen, oftmals nur noch extensiv genutzten Grünlandflächen. 2. wegen der Eigenart und Schönheit der Talauen. 3. wegen der besonderen Bedeutung insbesondere des Felderbachtales für die Erholung. Links auf externe D…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-EN-00029

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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