Landschaftsschutzgebiet NRW

LSG im suedlichen Teil des Kreises Dueren

Landschaftsschutzgebiet LSG-DN-00092 · 1640,2 ha · Düren, Nörvenich

Schutzzweck

Charakter und Schutzzweck der Gebiete 1. Die Landschaftsschutzgebiete im südlichen Teil des Kreises Düren liegen am Rande der Nordeifel mit den landschaftstypischen Ausprägungen der Naturräume Rureifel, Vennfußflächen, Mechernicher Voreifel, Dürener Rurniederung und teilweise Zülpicher Börde. Die Landschaftsschutzgebiete gehören überwiegend zur Kulisse der nördlichen Teile des Deutsch-Belgischen Naturparks Hohes Venn/Nordeifel mit vielfältigen naturverträglichen Erholungsangeboten und einem weit verzweigten Wanderwegenetz. Ein großer Teil der Landschaftsschutzgebiete ist durch vielfältige Waldbestände geprägt; aber auch landwirtschaftlich genutzte Flächen sind für das Landschaftsbild maßgeblich. Der Charakter der Gebiete wird bestimmt durch alte Kulturlandschaften mit ausgedehnten Waldflächen und landwirtschaftlichen Nutzungen, die durch abwechslungsreiche geomorphologische Elemente in Form von Höhenzügen, z. B. bei Raffelsbrand oder im Kermeter, sowie tief eingeschnittene Tallagen mit mäandrierenden Fließgewässern und Stauseen, z. B. Rurstausee, Staubecken bei Heimbach, Wehetalsperre, Nebenbäche der Rur, des Wehebaches, der Inde und des Neffelbaches, geprägt sind. In den Übergangsbereichen der Eifel sind abwechslungs- und strukturreiche Biotopverbundflächen mit historisch geprägten Nutzungen, z. B. alte Ackerterrassen, Obstwiesen und -weiden, Landschaftshecken und artenreiche Feldraine, vorhanden, die bis an die Ortslagen der Dorfkerne und einzelne Hoflagen heranreichen. Diese Biotopstrukturen haben für zahlreiche hier typische Tierarten, z. B. Amphibien-, Reptilien-, Säugetier- und Vogelarten, wichtige Lebensraumfunktionen. Die Landschaftsschutzgebiete grenzen an die in den Landschaftsplänen (Kreuzau-Nideggen, Ruraue, Vettweiß) festgesetzten Schutzgebiete sowie die im Kreis Euskirchen (Mechernich, Schleiden, Kall) liegenden Schutzgebiete unmittelbar an und enthalten naturräumlich einheitlich erscheinende Merkmale, die für die Nordeifel im Übergang zu den Bördelandschaften typisch sind. 2. Die Unterschutzstellung erfolgt: a) gemäß § 21 Buchstabe a) LG zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, insbesondere – der landschaftlichen Vielfalt – geprägt durch die landwirtschaftlichen Nutzungsformen mit Grünland- und Ackerbereichen und vielfältigen Strukturelementen, wie Obstwiesen, Gehölz- und Baumgruppen, Hecken, ge…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-DN-00092

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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