Landschaftsschutzgebiete

LSG im noerdlichen Teil des Kreises Dueren und in der kreisuebergreifenden Indeflur

Landschaftsschutzgebiet LSG-DN-00091 · 1557,7 ha · Titz, Nörvenich, Eschweiler, Kerpen

Schutzzweck

Charakter und Schutzzweck der Gebiete: 1.Die geschützten Gebiete liegen innerhalb der großräu- migen Landschaftseinheiten der Jülicher Börde und (in Teilen) der Zülpicher Börde mit ihren jeweiligen landschaftstypischen Ausprägungen. – Hervorzuheben sind vereinzelt vorhandene größere Waldbereiche mit naturnahen Laubwäldern (Nörvenicher Wald), die in der ansonsten waldarmen Bördelandschaft als Relikte aufgrund der vorherrschenden landwirtschaftlichen Nutzungen verblieben sind. Die Wälder und Waldreste, die teilweise noch historische Waldnutzungsformen aufweisen, sind neben dem Naturerleben als Lebensraum und für die Unterstützung der Rückbesiedlung der angrenzenden, nach der Braunkohlenutzung wieder angelegten Rekultivierungswälder durch Flora und Fauna von besonderer Bedeutung. – Die Gebiete umfassen auch ehemalige Tagebau- und Bergbauflächen (Tagebaue Zukunft-West/Inden I, Hambach, Bergbau Emil-Mayrisch). Die Rekultivierung der Sophienhöhe und Teile der Bergehalde bei Freialdenhoven erfolgte überwiegend als Waldfläche und dient vorrangig der ruhigen Erholung und dem Naturhaushalt, ebenso die als Grünzüge (teilweise mit Wasserflächen) angelegten rekultivierten Flächen (Schlangengraben und Indeflur). Diese rekultivierten Flächen zeichnen sich u. a. durch eine Vielzahl von verschiedenen Sekundärbiotopen mit unterschiedlichen Sukzessionsstadien aus. Die Indeaue dient dabei auch dem Arten- und Biotopschutz; lediglich die außerhalb der Indeflur liegenden Wegeflächen dienen der stillen Naherholung sowie der Besucherlenkung. Ebensolche Funktionen sollen in dem nördlichen Teil des sogenannten „Schlangengrabens“ entwickelt werden, der mit dem Blausteinsee auf dem Gebiet der Stadt Eschweiler einen regional bedeutsamen Biotopverbund bildet. – Die an den bestehenden Tagebau Hambach angrenzenden Tagebaurandflächen (Sicherheitszone) dienen mit ihren naturnahen Laubholzanpflanzungen dem Immissionsschutz sowie als Potentialflächen zur Rückbesiedlung der rekultivierten Flächen und stehen ebenfalls im Verbund zu vorhandenen Altwaldbereichen. In den geschützten Gebieten finden überwiegend forstwirtschaftliche Nutzungen statt, die für diese traditionelle Kulturlandschaft der Börde charakteristisch sind und eine hohe Biodiversität und eine spezifische große Anzahl der nach § 42 BNatschG geschützten Arten von wildlebenden Tieren und Pflanzen und deren Lebensstätten aufweisen, die an diese Kulturlandschaften (teilweise außerhalb von FFH-Gebieten) gebunden sind. 2. Die Unterschutz…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-DN-00091

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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