LSG Barmener See
Landschaftsschutzgebiet LSG-DN-00049 · 32,1 ha · Linnich, Jülich
Schutzzweck
Schutzzweck ist: – die Erhaltung und Entwicklung des Barmener Sees mit seinen Uferzonen, insbesondere als Lebensraum für Wasservögel sowie als Rastplatz für Zugvögel und Wintergäste sowie als Lebensraum für Amphibien (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG); – die Erhaltung und Entwicklung der offenen Wasserfläche sowie der Uferbereiche mit auwaldartigen Strukturen als wichtigen Bestandteil des Biotopverbunds sowie für den Arten- und Biotopschutz (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG); – die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG); – wegen der Vielfalt, typischen Eigenart und Schönheit des Barmener Sees (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG); – wegen der besonderen Bedeutung des Sees für die ortsnahe und überregionale, landschaftsbezogene Erholung (§ 26 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP2_Ruraue_2024.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2024, Inkraft: 2024, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Ruraue (2024-04-16) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Die digitale Abgrenzung wurde 2025 vom Kreis Düren übernommen. Die Fläche war seit 1984 als Teil des LSG Rurtal nördlich der Autobahn A 44 (ehemalige Kennung: LSG-5003-0001) unter Schutz gestellt. Im Rahmen des Landschaftsplans 2 – Rur- und Indeaue (LP Ruraue) vom 16.04.2024 wurde das Schutzgebiet in „Barmener See“ umbenannt. Dabei wurden der vorherige Name und die ursprüngliche Flächenzuordnung gelöscht. Zusätzlich wurde eine kleine neue Fläche in das Schutzgebiet integriert. LAGE Regierungsbezirk: Köln
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-DN-00049
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