LSG Wintermaar
Landschaftsschutzgebiet LSG-DN-00039 · 0,8 ha · Nörvenich
Schutzzweck
Die Schutzausweisung der unter 2.3-12 bis 2.3-33 aufgeführten Landschaftsteile dient der Sicherung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft, stellt einen ökologisch wertvollen und/oder prägenden Landschaftsteil dar und dient der Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Zur Erreichung des Schutzzweckes (§ 21) werden insbesondere folgende nähere Bestimmungen getroffen: • Wiederherstellung eines Amphibienbiotops • Entfernen des Unrates und Ausbaggern des Faulschlammes, • Bau eines 20 – 30 cm hohen Walles als Abgrenzung zur Feldflur, • Abpflanzen des Randes mit einem 3-reihigen Gebüschstreifen von der Südostseite. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Vettweiss_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1981, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Vettweiss (2005-03-12)( Bem.: 2.Aenderung) LP Vettweiss alt (1981-10-08) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis Dueren (2025) uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Köln
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-DN-00039
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