Landschaftsschutzgebiete

LSG Im Waeldchen

Landschaftsschutzgebiet LSG-DN-00030 · 6,4 ha · Nörvenich

Schutzzweck

Die Schutzausweisung der unter 2.3-12 bis 2.3-33 aufgeführten Landschaftsteile dient der Sicherung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft, stellt einen ökologisch wertvollen und/oder prägenden Landschaftsteil dar und dient der Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Zur Erreichung des Schutzzweckes (§ 21) wird insbesondere folgende nähere Bestimmung getroffen: • bei Aufforstung von Grenzertragsböden eine der jetzigen Wald-Feld/Grünlandgrenze entsprechend verzahnte Struktur anhalten. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Vettweiss_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1981, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Vettweiss (2005-03-12)( Bem.: 2.Aenderung) LP Vettweiss alt (1981-10-08) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis Dueren (2025) uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Köln

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-DN-00030

Karte

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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