Landschaftsschutzgebiete

LSG Marienholz

Landschaftsschutzgebiet LSG-DN-00023 · 94,9 ha · Nörvenich

Schutzzweck

Die Schutzausweisung der unter 2.3-12 bis 2.3-33 aufgeführten Landschaftsteile dient der Sicherung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft, stellt einen ökologisch wertvollen und/oder prägenden Landschaftsteil dar und dient der Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Zur Erreichung des Schutzzweckes (§ 21) werden insbesondere folgende nähere Bestimmungen getroffen: • Erhaltung der natürlichen Holzartenzusammensetzung und der strauchreichen Bestände sowie der verschiedenartigen Altersstruktur durch entsprechende naturnahe forstwirtschaftliche Nutzung, z.B. Kleinflächenwirtschaft, • Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Maare als Feuchtbiotope durch Verschließen der Entwässerungsgräben sowie Entfernen schattenspendender Gehölze, so dass die Gewässer und die Uferpartien von NO über N bis NW nicht beschattet werden. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Vettweiss_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1981, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Vettweiss (2005-03-12)( Bem.: 2.Aenderung) LP Vettweiss alt (1981-10-08) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis Dueren (2025) uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Köln

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-DN-00023

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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