Landschaftsschutzgebiete

LSG Luexheim

Landschaftsschutzgebiet LSG-DN-00017 · 3,7 ha · Nörvenich, Vettweiß

Schutzzweck

Die Schutzausweisung der unter 2.3-12 bis 2.3-33 aufgeführten Landschaftsteile dient der Sicherung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft, stellt einen ökologisch wertvollen und/oder prägenden Landschaftsteil dar und dient der Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Zur Erreichung des Schutzzweckes (§ 21) werden insbesondere folgende nähere Bestimmungen getroffen: • keine Entwässerung des Gebietes, Sicherung des Wasserhaushaltes, • regelmäßige plenter- bzw. femelartige Waldbewirtschaftung, • Verhinderung weiterer Müllablagerungen und Beseitigung vorhandener Abfälle, • Sperrung der Wege im Auenbereich durch Zupflanzen, • Erhaltung einzelner Altbäume. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Vettweiss_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1981, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Vettweiss (2005-03-12)( Bem.: 2.Aenderung) LP Vettweiss alt (1981-10-08) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis Dueren (2025) uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Köln

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-DN-00017

Karte

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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